Satzung
A. Allgemeines
§1. Name und Sitz
- Der Verein trägt den Namen HELP NOW
- Er hat seinen Sitz in Giessen
- Er ist in das Vereinregister unter 21.VR2572 beim Amtsgericht Giessen eingetragen.
- Geschäftsjahr ist das laufende Kalenderjahr.
§2. Zweck des Vereins
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- Der Verein „HELP NOW“ verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenverordnung.
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- Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung und der Gesundheit sowie die Linderung von Armut und Hungersnöten weltweit und vor allem in Ländern der Dritten Welt im Rahmen der humanitären Hilfe und des Austausches Nord/Süd in jeglicher Form.
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- Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
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- Permanente Kontaktaufnahme, Erfahrungsaustausch und Zusammenarbeit mit anderen deutschen und einheimischen Hilfsorganisationen und Entwicklungskomitees
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- Erfahrungsaustausch und Mitarbeit mit anderen ausländischen und internationalen Hilfsorganisationen.
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- Regelmäßige Besuche und Betreuung von laufenden Projekten sowie direkte Übergabe von Sachspenden in den Zielorten
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- Erfahrungsaustausch der Mitglieder auf den regelmäßig stattfindenden Mitgliederversammlungen.
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- Medikamentenspenden an die armen Krankenhäuser der Dritten Welt, Vermittlung von Patienten aus den Entwicklungsländern für ihre Weiterbehandlung nach Deutschland.
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- Vermittlung von Partnerschaften zwischen Krankenhäusern zwischen armen Ländern und reichen Ländern
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- Vermittlung von Partnerschaften zwischen Schulen bzw. zwischen Universitäten Zwischen armen Ländern und reichen Ländern
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- Vermittlung von Studienpraktika in den armen Ländern sowie in den Industrieländern
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- Vergabe von Stipendien an Bürgern der Länder der Dritten Welt zur Finanzierung ihres Studiums sowohl innerhalb als auch außerhalb ihrer Heimatländer.
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- Die Suche nach Unterstützern (Paten/Patinnen) für die schulische Ausbildung von Kindern in den ärmeren Ländern
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- Spenden von didaktischem Material an Schulen und Universitäten in den armen Länder der Welt.
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- Suche nach Mitteln für die Beschäftigung von Straßenkindern.
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- Suche nach Mitteln für die Unterstützung von Waisenkindern und behinderten Menschen.
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- Suche nach Mitteln zur Bekämpfung von Hungersnöten
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- Suche nach Mitteln zur Bekämpfung von Armut in jeglicher Form,
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- Organisation von Seminaren und Informationsveranstaltungen bezüglich Armut, Gesundheit und Bildung in den armen Ländern der Welt
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- Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
- Die dem Vereinszweck dienenden Arbeiten sollen kooperativ von den Mitgliedern getragen werden. Hierzu ist es für die Mitglieder unabdingbar, an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen und sich persönlich über die Angelegenheiten des Vereins zu informieren.
§3. Mittelverwendung
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- Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt keinen eigenwirtschaftlichen Zweck.
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- Der Verein finanziert sich aus:
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- Mitgliedsbeiträgen
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- Benefizveranstaltungen
- Spenden.
Die Mitgliederversammlung beschließt auf Vorschlag des Vorstandes die Höhe, Fälligkeit und Zahlungsweise der Mitgliedsbeiträge. Dazu kann ein Kostenmerkblatt beschlossen werden, das nicht Bestandteil dieser Satzung ist.
Die übrigen Verwaltungskosten des Vereins werden aus den Mitgliedsbeiträgen und dem Spendenaufkommen finanziert. -
- Der Verein finanziert sich aus:
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- Die Mittel des Vereins dürfen nur für Satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Es darf keine Person, die dem Zweck der Körperschaft fremd ist oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§4. Mitgliedschaft
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- Mitglieder des Vereins können Personen werden, die sich für die humanitäre Hilfe, die Verständigung zwischen den Völkern und die Hilfe zur Selbsthilfe einsetzen wollen.
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- Über einen formlosen schriftlichen Aufnahmeantrag an den Vorstand adressiert, erfolgt die Aufnahme in unseren Verein. Dieser Vorgang kann auch direkt über Internet erfolgen. Jedes neue aufgenommene Mitglied erhält die Vereinssatzung in Kopie.
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- Mitglied können auch die vom Verein beschäftigen Personen werden. Sie sind bei der Mitgliederversammlung nicht stimmberechtigt und üben eine rein beratende Funktion aus.
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- Mitglieder können auch Personen werden, die den Verein ideell und materiell unterstützen. Sie sind ebenfalls nicht stimmberechtigt.
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- Ein Aufnahmegesuch kann von der Mitgliederversammlung abgelehnt werden. Ein solcher Fall tritt ein, wenn eine Differenz zwischen unseren Zielen und denen des Mitgliedanwärters besteht.
- Die Mitgliedschaft endet durch:
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- Austritt aus dem Verein mittels schriftlicher Erklärung an den Vorstand mit zweimonatiger Kündigungsfrist zum Monatsende.
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- … Ausschluss des Mitglieds durch die Mitgliederversammlung aufgrund verein-schädigenden Verhaltens. Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungnahme gegeben werden. Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Frist von einem Monat (maßgebend ist der Posteingang) nach Miteilung des Ausschlusses Einspruch erhoben werden. Die nächste Mitgliederversammlung entscheidet.
- Der Tod des Mitglieds.
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B. Vereinsorgane
§5. Mitgliederversammlung
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- Die Mitgliederversammlung ist Beschluss- und Kontrollorgan des Vereins.
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- Mitgliederversammlungen finden in der Regel einmal (1) Mal im Jahr statt. Der Termin wird von der vorausgegangenen Mitgliederversammlung bestimmt, im Protokoll vermerkt, und vom Vorstand zwei (2) Wochen vorher an die Mitglieder schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.
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- Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann vom Vorstand einberufen werden. Sie muss einberufen werden, wenn fünfundvierzig Prozent (45%) aller Mitglieder dies unter Angabe von Gründen schriftlich beim Vorstand einfordert.
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- Jede Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.
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- Beschlüsse der Mitgliederversammlungen werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Für Vorstandswahlen, Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins ist eine 2/3 Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
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- Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die unter § 4.1. aufgeführt sind.
- Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, welches die gefassten Beschlüsse enthält. Das Protokoll ist von den von der Versammlung berufenen Versammlungsleiter und Protokollanten zu unterzeichnen.
§6. Der Vorstand
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- Der Vorstand besteht aus sechs (7) ehrenamtlich arbeitenden Personen: Präsident(in), Gesundheitskoordinator(in), Bildungskoordinator(in), Schatzmeister(in), Technische(r) Koordinator(in), Projektreferent(in), Referent(in) für die Öffentlichkeitsarbeit und die Kommunikation.
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- Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei (2) Jahren gewählt. Die Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist möglich.
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- Der Vorstand führt die von der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse aus.
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- Jedes Vorstandsmitglied ist allein vertretungsberechtigt.
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- Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins. Er hat insbesondere folgende Aufgaben: Ausführung der Beschlüsse der Mitglieder- versammlung, Abschluss und Kündigung von Arbeitsverträgen, Vertretung des Vereins nach außen, Buchführung und Kostenrechnung und Ausstellung von Spendenbescheinigungen.
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- Die Haftung des Vorstands gegenüber dem Verein wird auf Schäden beschränkt, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzungen seiner Geschäftsführungs- pflichten beruhen.
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- Der Verein stellt den Vorstand von allen Ansprüchen Dritter frei, im Sinne des gerechten Interessenausgleiches, soweit diese nicht auf Schäden beruhen, die der Vorstand grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.
- Für die Verfolgung der Zielsetzungen sind mehrere spezifische Aufgaben, die von den aktiven Mitgliedern übernehmen werden können. Sie sind nicht juristisch vertretungsberechtigt. Diese Funktionen sind nicht Bestandteil dieser Satzung und werden je nach aktuellem Bedarf für die reibungslose Durchführung der Projekte neu angepasst.
§7. Auflösung des Vereins
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- Die Existenz des Vereins endet mit der Aufhebung oder mit der Auflösung durch die Mitgliederversammlung.
- Bei Aufhebung, Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Bundesverband des Deutschen Roten Kreuzes, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
Die Satzung kann als PDF- oder Word- Datei runtergeladen werden